Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Begriffe
Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“, finden keine Anwendung, es sei denn, die Fotografin Steffi Mainik, im Folgenden „Auftragnehmer“, hat ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt.
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Lichtbilder, Lichtbildwerke und Filmaufnahmen, unabhängig von ihrer technischen Form und dem Medium, auf dem sie erstellt, gespeichert oder wiedergegeben werden. Dazu zählen insbesondere digitale Dateien, Online-Galerien, belichtete oder gedruckte Papierbilder sowie Fotobücher und Hochzeitsalben.
2. Vertragsschluss
Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber ein Angebot, dem diese AGB beigefügt sind. Der Auftragnehmer ist an das Angebot für 5 Tage ab Zugang gebunden.
Der Vertrag kommt mit Eingang der Anzahlung beim Auftragnehmer zustande. Die Anzahlung beträgt ein Drittel der im Angebot ausgewiesenen Gesamtvergütung und ist innerhalb der Bindefrist nach Absatz 1 zu leisten. Mit Eingang der Anzahlung ist der Termin für den Auftraggeber verbindlich reserviert.
Mit der Zahlung erkennt der Auftraggeber diese AGB als Vertragsbestandteil an. Geht die Anzahlung nicht innerhalb der Bindefrist ein, ist der Auftragnehmer frei, den Termin anderweitig zu vergeben.
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Zeitplan, Anschrift und Wegbeschreibung der Veranstaltungsorte sowie besondere Wünsche. Verzögerungen, die darauf beruhen, dass diese Informationen nicht oder nicht rechtzeitig vorliegen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und verkürzen die vereinbarte Einsatzzeit entsprechend.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fotografieren und Filmen an den vorgesehenen Orten zulässig ist und dass die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Fotogenehmigungen oder Rechte an abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder Gegenständen zu prüfen. Verhandlungen mit Veranstaltungsorten und Behörden obliegen dem Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Der Auftraggeber wird die gelieferten Fotografien nach Erhalt prüfen und offensichtliche technische Mängel innerhalb von 14 Tagen in Textform anzeigen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
4. Leistungen des Auftragnehmers
4.1 Künstlerisches Ermessen
Die Leistungen des Auftragnehmers sind künstlerischer Natur. Der Auftragnehmer setzt sein persönliches künstlerisches Urteilsvermögen ein, um Bilder zu schaffen, die seiner gestalterischen Vision entsprechen. Seine Arbeit entwickelt sich fortlaufend weiter; die gelieferten Fotografien können daher von früheren Arbeiten abweichen.
Der Auftraggeber bestätigt, das Portfolio und die Bildsprache des Auftragnehmers vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen zu haben. Auswahl, Bildlook und Bearbeitung unterliegen dem künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers. Beanstandungen, die sich allein auf Bildauswahl, Bildlook oder Bearbeitungsstil beziehen, stellen keinen Mangel dar und begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung, Minderung oder Rückerstattung.
4.2 Umfang der Leistung
Der Auftragnehmer erstellt eine dokumentarische Fotoreportage. Die Bearbeitung umfasst Licht, Farbe, Schärfe, Bildausschnitt und Rohdatenentwicklung. Weitergehende Retuschen sind nicht enthalten.
Änderungs- und Retuschewünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind nach Absprache möglich und werden mit 50 € je Bild gesondert vergütet. Die Beauftragung erfolgt in Textform.
Die Auswahl der zu liefernden Fotografien trifft der Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Übergabe aller Aufnahmen und, sofern nichts anderes vereinbart ist, auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl.
Der Auftragnehmer gibt die bearbeiteten Fotografien in einem Dateiformat nach eigenem Ermessen frei, in der Regel als JPEG. Rohdaten (RAW-Dateien) werden nicht herausgegeben.
4.3 Lieferung und Aufbewahrung
Der Auftragnehmer liefert die digitalen Fotografien innerhalb von sechs Wochen nach dem Termin, vorbehaltlich der Regelungen zur Fälligkeit in Ziffer 5. Für Zusatzprodukte wie Hochzeitsalben wird ein gesonderter Übergabetermin vereinbart.
Mit der Übergabe der Fotografien trägt der Auftraggeber das Risiko für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seiner Dateien. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Fotografien über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus aufzubewahren.
4.4 Grenzen der Durchführung
Der Auftragnehmer unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die vom Auftraggeber gewünschten Aufnahmen zu erstellen. Beide Parteien erkennen an, dass Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers das Ergebnis beeinträchtigen können, insbesondere Witterung, Änderungen oder Verzögerungen im Zeitplan, Verspätungen von Beteiligten sowie Einschränkungen durch Veranstaltungsorte, andere Dienstleister oder Behörden. Der Auftraggeber akzeptiert die sich daraus ergebenden technischen und gestalterischen Ergebnisse.
5. Vergütung, Fälligkeit und Kosten
5.1 Zahlungsablauf
Die Anzahlung nach Ziffer 2 wird auf die Gesamtvergütung angerechnet.
Nach dem Termin stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Auswahl bearbeiteter Fotografien als Vorschau zur Verfügung. Mit Fertigstellung der Bearbeitung wird die Restvergütung fällig; sie ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Die vollständige Online-Galerie wird nach Eingang der Restvergütung freigegeben. Bis zum vollständigen Zahlungseingang steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an den Fotografien zu.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem in der Rechnung genannten Konto an. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
5.2 Mehrzeit
Die Verlängerung der vereinbarten Einsatzzeit kann bereits vor dem Termin in Textform vereinbart werden. In diesem Fall gilt sie als beauftragt und wird ohne weiteren Hinweis am Veranstaltungstag abgerechnet.
Ist keine Verlängerung vorab vereinbart und zeichnet sich während des Termins ab, dass die tatsächliche Einsatzzeit den vereinbarten Zeitraum überschreitet, weist der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hin. Wird die Verlängerung daraufhin beauftragt, wird jede angefangene halbe Stunde mit 200 € vergütet. Ohne Beauftragung durch den Auftraggeber entsteht keine zusätzliche Vergütungspflicht.
5.3 Reise- und Übernachtungskosten
Bei den als Hochzeitspaket ausgewiesenen Leistungen sind Reise- und Übernachtungskosten innerhalb Deutschlands im Preis enthalten. Bei Aufträgen außerhalb Deutschlands werden Reise- und Übernachtungskosten im Angebot gesondert ausgewiesen.
Für alle übrigen Aufträge, insbesondere Shootings und standesamtliche Begleitungen, gilt: Anfahrten erfolgen von und nach Bad Driburg. Eine Fahrt im Umkreis von 30 km um Bad Driburg ist kostenfrei, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für jeden weiteren gefahrenen Kilometer werden 0,70 € berechnet. Für diese Aufträge gilt außerdem: Bahn- und Flugreisen sowie erforderliche Übernachtungen werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Ist eine Übernachtung erforderlich, stellt der Auftraggeber nach Vereinbarung ein Einzelzimmer in der Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung oder erstattet die Übernachtungskosten.
5.4 Nebenkosten und Verpflegung
Sonstige durch den Auftrag anfallende Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Während eines ganztägigen Einsatzes stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Getränke und eine Mahlzeit zur Verfügung.
6. Kündigung, Verlegung und Abbruch
6.1 Kündigung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen. In diesem Fall schuldet er einen pauschalierten Ausgleich für entgangenen Gewinn abzüglich ersparter Aufwendungen, bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung:
| Zeitpunkt der Kündigung vor dem Termin | Ausgleich |
|---|---|
| mehr als 12 Monate | 35 % |
| 12 bis mehr als 6 Monate | 50 % |
| 6 bis mehr als 3 Monate | 65 % |
| 3 Monate oder weniger | 80 % |
Die geleistete Anzahlung wird angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6.2 Verlegung des Termins
Wünscht der Auftraggeber eine Verlegung, wird der Auftragnehmer diese ermöglichen, sofern der gewünschte Termin verfügbar ist. Die geleistete Anzahlung wird angerechnet; es gilt die zum Zeitpunkt der Verlegung gültige Preisliste. Ist der gewünschte Termin nicht verfügbar und wird der Vertrag daraufhin beendet, gilt Ziffer 6.1.
Kann der Auftrag aus Umständen, die keine Partei zu vertreten hat, nicht zum vorgesehenen Termin durchgeführt werden, werden die Parteien einen Ersatztermin vereinbaren; bereits bestehende Buchungen des Auftragnehmers sind dabei zu berücksichtigen. Der Auftrag gilt nicht als unmöglich, wenn der Auftraggeber die Veranstaltung in zumutbarer Weise an die veränderten Umstände anpassen kann.
6.3 Verhinderung des Auftragnehmers
Ist der Auftragnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere wegen Krankheit oder Unfall, an der Leistungserbringung gehindert, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich um einen geeigneten Ersatzfotografen. Kommt kein Ersatz zustande, entfällt der Vergütungsanspruch; bereits geleistete Zahlungen einschließlich der Anzahlung werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit dem Auftragnehmer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
6.4 Abbruch aus wichtigem Grund
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Aufnahmen abzubrechen, wenn ihm die Fortsetzung nicht zuzumuten ist, insbesondere bei Bedrohung, Beleidigung, körperlichen Übergriffen, sexueller Belästigung oder bei erheblicher Gefährdung von Person oder Ausrüstung. Soweit es die Situation zulässt, weist der Auftragnehmer zuvor auf den bevorstehenden Abbruch hin und gibt Gelegenheit zur Abhilfe.
Im Fall eines berechtigten Abbruchs bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen. Die bis dahin entstandenen Aufnahmen werden im vereinbarten Umfang bearbeitet und geliefert.
7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte und Urheberrecht
Das Urheberrecht an den Fotografien verbleibt beim Auftragnehmer. Die Fotografien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke, insbesondere für Abzüge zum persönlichen Gebrauch, persönliche Websites und persönliche Profile in sozialen Medien.
Jede Nutzung oder Weitergabe in einem nicht privaten Zusammenhang bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Dies gilt auch für die Nutzung durch andere Dienstleister, etwa Visagisten, Floristen oder Hochzeitsplaner.
Die Fotografien dürfen nur in ihrer ursprünglichen Form verwendet werden; jede Bearbeitung oder Veränderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
Bei einer Veröffentlichung in sozialen Medien nennt der Auftraggeber den Auftragnehmer als Urheberin, soweit das jeweilige Medium dies zulässt.
8. Werbliche Nutzung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer darf die im Rahmen des Auftrags entstandenen Fotografien zu eigenen Werbe- und Referenzzwecken verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, im Portfolio, bei Ausstellungen und Wettbewerben sowie für Veröffentlichungen in Blogs und Fachpublikationen, soweit der Auftraggeber hierin gesondert eingewilligt hat.
Die Einwilligung wird im Rahmen der Auftragsabwicklung eingeholt, insbesondere im Detailfragebogen vor dem Termin, oder in einer gesonderten Erklärung. Der Auftraggeber kann die Einwilligung auf einzelne Veröffentlichungswege beschränken oder einzelne Personen und Motive ausnehmen; entsprechende Angaben sind für den Auftragnehmer verbindlich.
Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist formlos möglich, kostenfrei und lässt die Vergütung unberührt. Bereits erfolgte Veröffentlichungen in Printerzeugnissen sowie Belegexemplare bleiben unberührt.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für höhere Gewalt und für unverschuldetes Materialversagen sowie für die daraus folgende Unmöglichkeit, Aufnahmen zu erstellen.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
11. Textform
Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
12. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist Bad Driburg.
13. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzinformation, die unter [www.steffimainik.de/datenschutzerklaerung/] abrufbar ist.
Der Auftragnehmer behandelt alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 25.08.2026