Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ​

1. Geltungsbereich

Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“, finden keine Anwendung, es sei denn, die Fotografin Steffi Mainik, im Folgenden „Auftragnehmer“, hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

Alle „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte (insbesondere Fotos und Videos), unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, mit dem sie erstellt oder hergestellt wurden. Hierzu zählen insbesondere gedruckte oder belichtete Papierfotografien, gedruckte oder belichtete Fotografien in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Fotografien in Online-Galerien oder auf anderen Datenträgern gespeicherte Fotos und Videos.

2.Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die rechtzeitige Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen (z.B. Zeitplan, Wegbeschreibung, Sonderwünsche) zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die sich aus der Nichtbereitstellung dieser Informationen durch den Auftraggeber ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind nicht dem Auftragnehmer zuzurechnen. Diese Verzögerungen werden als Teil der Arbeitszeit betrachtet, für die der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung hat.

Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass das Fotografieren an den vorgesehenen Standorten erlaubt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Überprüfung von Fotogenehmigungen oder Rechten an abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder Gegenständen. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schad- und klaglos, wenn Dritte wegen der Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.

Der Auftraggeber muss Beanstandungen gleich welcher Art schriftlich binnen 14 Tage nach Auslieferung der Fotografien beim Auftragnehmer einreichen. Danach gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3.Der Auftraggeber hat Folgendes zur Kenntnis genommen:

Die Dienstleistungen von Steffi Mainik sind von einzigartiger und künstlerischer Natur.
Die Arbeit von Steffi Mainik entwickelt sich ständig weiter und kann sich ändern.
Die endgültigen Fotografien können von den bisherigen Arbeiten von Steffi Mainik abweichen.
Steffi Mainik wird ihr persönliches künstlerisches Urteilsvermögen einsetzen, um Bilder zu schaffen, die ihrer kreativen Vision entsprechen.

4.Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftraggeber erkennt an, dass der fotografische Prozess, einschließlich der Auswahl und Bearbeitung der Fotos, dem künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers unterliegt. Reklamationen oder Mängelrügen in Bezug auf diese Aspekte werden nicht berücksichtigt. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind zusätzlich kostenpflichtig.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Fotos zu liefern, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

Der Auftragnehmer erstellt eine realistische Fotoreportage, die Personen, Ereignisse und Gegenstände so abbildet, wie sie sind. Die Fotobearbeitung umfasst nur grundlegende Retuschen (Licht, Schärfe, Rahmenkorrekturen und Rohdatenentwicklung). Weitergehende Retuschierleistungen sind nicht inbegriffen, es sei denn, sie wurden ausdrücklich vereinbart.

4.Pflichtens des Auftragnehmers

Steffi Mainik Fotografie erklärt sich bereit, für den Auftraggeber fotografische Dienstleistungen zu erbringen. Der Auftraggeber bestätigt, dass er mit dem Portfolio und dem Stil von Steffi Mainik vertraut ist und versteht, dass die Fotos nicht aufgrund von Geschmack oder ästhetischen Kriterien abgelehnt werden dürfen.

Der Auftragnehmer gibt die ausgewählten und bearbeiteten Fotos in einem Dateiformat nach eigenem Ermessen (z. B. JPEG) frei. Unter keinen Umständen werden RAW-Dateien freigegeben.

Der Auftragnehmer liefert die digitalen Kopien der Fotos innerhalb von sechs Wochen nach dem Fototermin. Für komplexere Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird je nach Zeitbedarf ein gesonderter Übergabetermin vereinbart.

Mit der Übergabe der Fotografien an den Auftraggeber übernimmt dieser die Haftung für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, digitale Bilddateien über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus zu speichern.

Steffi Mainik unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um alle vom Kunden gewünschten Fotos aufzunehmen. Sowohl Steffi Mainik als auch der Auftraggeber erkennen jedoch an, dass bestimmte Umstände, die sich der Kontrolle von Steffi Mainik entziehen, die Berichterstattung beeinträchtigen können, wie z.B. Wetterbedingungen, Komplikationen im Zeitplan, Verspätungen des Kunden oder von Veranstaltungsteilnehmern, Einschränkungen und Störungen durch Veranstaltungsorte, andere Anbieter oder Behörden. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die technischen Ergebnisse dieser Einschränkungen zu akzeptieren, und die Verhandlungen mit den Behörden bezüglich der Veranstaltungsfotografie liegen allein in der Verantwortung des Auftraggebers.

5.Gebühren und Kosten

Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird für jede weitere angefangene Stunde eine Gebühr von 350,- € pro angefangener Stunde berechnet.

Eine Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss fällig. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf folgendem Konto des Auftragnehmers an:

Steffi Mainik

IBAN: DE02472515500001503754

Bei nicht fristgerechtem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung sind die Auftragnehmer berechtigt, ihre vertraglich zugesicherten Leistungen zurückzuhalten.

Die Restvergütung ist fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer, jedoch nicht vor Herausgabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber.

Anfällige Reisen des Auftragnehmers erfolgen von und nach Bad Driburg. Eine Fahrt im Umkreis von 30 km um Bad Driburg ist kostenfrei, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Überschreitet die An- und Abreise die vorher vereinbarte Entfernung, werden für jeden weiteren Kilometer folgende Fahrtkosten verrechnet: 0,70 €. Bahn- oder Flugreisen sowie eventuell erforderliche Übernachtungen werden nach tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.

Sofern vereinbart, stellt der Arbeitgeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung. In der Regel sind zwei Übernachtungen erforderlich, um eine pünktliche Ankunft am Hochzeitsort zu gewährleisten.

Sonstige durch den Auftrag anfallende Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und vom Auftraggeber zu tragen. Während der Reportage werden dem Auftragnehmer entsprechende Erfrischungen und Verpflegung kostenlos zur Verfügung gestellt.

6.Änderungen, Erweiterungen und Stornierungen von Aufträgen

Im Falle einer Kündigung durch eine der Parteien in Ausübung ihrer gesetzlichen Rechte gelten die folgenden Bedingungen:

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu stornieren, wobei jedoch keine Rückerstattung der bereits an Steffi Mainik gezahlten Beträge erfolgt.

Beantragt der Auftraggeber mehr als 6 Monate vor dem ursprünglichen Veranstaltungstermin eine Verlegung der Veranstaltung und ist Steffi Mainik in der Lage, den neuen Veranstaltungstermin neu zu buchen, erhält der Auftraggeber eine Gutschrift über den gezahlten Betrag. Bitte beachten Sie, dass eine neue Buchung erforderlich sein kann und der neue Paketpreis den zum Zeitpunkt der Terminänderung gültigen Preis widerspiegelt.

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Steffi Mainik aufgrund von Verletzung, Krankheit, Diebstahl oder anderen Gründen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, nicht in der Lage ist, die Leistungen gemäß dieser Vereinbarung zu erbringen, wird Steffi Mainik alle Anstrengungen unternehmen, um einen für den Kunden akzeptablen Ersatzfotografen zu finden.

Wenn kein geeigneter Ersatz gefunden werden kann, beschränkt sich die Verantwortung und Haftung Steffi Mainiks auf die Rückerstattung aller für die Veranstaltung erhaltenen Zahlungen, mit Ausnahme der Reisekosten.

7.Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht

Die Fotos bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos für private Zwecke (z.B. Abzüge für den persönlichen Gebrauch, persönliche Social Media Profile, persönliche Websites). Jegliche Weitergabe zur Nutzung oder Veröffentlichung in einem nicht-privaten Kontext bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Andere Dienstleister, wie z. B. Visagisten oder Hochzeitsplaner, dürfen Fotos nur mit Zustimmung des Auftragnehmers verwenden.

Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt.

Die Auswahl der zu liefernden Fotos erfolgt durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Übergabe aller Fotos.

Die Fotografien dürfen nur in ihrer ursprünglichen Form verwendet werden; jede Bearbeitung oder Veränderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer darf Fotos, auf denen ausschließlich der Auftraggeber abgebildet ist, zu Werbe- und Promotionzwecken in verschiedenen Publikationen (z.B. Ausstellungen, Messen, Website, Blogs, Fachzeitschriften) verwenden.

Widerspricht der Auftraggeber der Verwendung seiner Fotos für Werbezwecke, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Fotos aus anderen Aufträgen zu verwenden. In diesem Fall erhöhen sich die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers um 20 %.

8.Haftung

Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Überprüfung von Fotoerlaubnissen oder Rechten in Bezug auf die abgebildeten Personen, Gebäude, Orte oder Gegenstände. Diese Verantwortung liegt allein beim Auftraggeber. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer schadlos zu halten, wenn Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.

Der Auftragnehmer haftet für Pflichtverletzungen, die nicht wesentliche Vertragspflichten betreffen, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für mittelbare Schäden wird kein Ersatz geleistet. Soweit eine Haftung begründet wird, ist diese auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für höhere Gewalt (z.B. plötzliche Krankheit, Flugausfall, Unfälle) oder unverschuldetes Materialversagen (z.B. defekte Geräte) sowie für die daraus resultierende Unmöglichkeit, Fotos zu machen.

Kann der Auftrag aufgrund von Umständen, die sich dem Einfluss der Parteien entziehen, nicht zum vorgesehenen Termin durchgeführt werden, so werden sie versuchen, einen neuen Termin zu vereinbaren. Andere Buchungen des Auftragnehmers müssen berücksichtigt werden. Der Auftrag gilt nicht als unmöglich, wenn der Auftraggeber die Veranstaltung in zumutbarer Weise an die veränderten Umstände anpassen kann.

9.Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

Der Auftraggeber kann Zahlungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen den Auftragnehmer aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

10.Textform

Ergänzungen und Änderungen des Vertrages zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unabhängig davon haben individuelle Vereinbarungen Vorrang.

11.Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist Bad Driburg. 

12.Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.