Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ​

1.Umfang

Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Auftraggebers, im Folgenden: Auftraggeber, finden keine Anwendung, es sei denn, der Fotograf Steffi Mainik, im Folgenden: der Auftragnehmer, hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte (insbesondere Fotos und Videos), unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, mit dem sie erstellt oder hergestellt wurden. Hierzu zählen insbesondere gedruckte oder belichtete Papierfotografien, gedruckte oder belichtete Fotografien in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Fotografien in Online-Galerien oder auf anderen Datenträgern gespeicherte Fotos und Videos.

2.Pflichten des Kunden

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass dem Auftragnehmer alle zur fristgerechten Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen (Fahrplan, Wegbeschreibung, Sonderwünsche etc.) vorliegen. Verzögerungen in der Ausführung des Auftrages, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Auftraggeber ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers und gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und gelten als zu vergütende Arbeitszeit des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fotografieren an den jeweiligen Standorten erlaubt ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte an den auf den Fotos abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder Gegenständen bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer schad- und klaglos, falls Dritte wegen einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.

Der Auftraggeber muss Beanstandungen gleich welcher Art schriftlich binnen 14 Tage nach Auslieferung der Fotografien beim Auftragnehmer einreichen. Danach gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3.Leistung des Auftragnehmers

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sowohl der fotografische Prozess als auch die Auswahl und Bearbeitung der aufgenommenen Fotos der künstlerischen Freiheit des Auftragnehmers unterliegen. Dementsprechend werden keine Reklamationen und/oder Mängel der vorstehenden Ausführungen akzeptiert. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bestellung, die gesondert zu bezahlen sind.

Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Anzahl von Fotos.

Der Auftragnehmer erstellt eine realistische Fotoreportage. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass dies eine realistische Darstellung von Personen, Prozessen und Dingen bedeutet. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Bildbearbeitung nur die grundlegende Retusche (Korrektur von Licht, Schärfe und Rahmen sowie Entwicklung der Rohdaten). Eine weitergehende Bearbeitung der Fotografien (Retusche) ist nicht inbegriffen.

4.Pflichtens des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer wird während der Hochzeit des Auftraggebers vertragsgemäß Fotos machen. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, an diesem Tag zusätzliche Stunden zu arbeiten.

Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgewählten und bearbeiteten Fotos nach eigenem Ermessen in einem vom Auftraggeber frei wählbaren Dateiformat (z.B. jpeg) freizugeben. Die RAW-Dateien der Fotografien werden unter keinen Umständen freigegeben.

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die digitalen Kopien der Fotografien innerhalb von sechs Wochen nach dem Fototermin zur Verfügung. Bei besonders aufwendigen Zusatzprodukten (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin entsprechend dem damit verbundenen Zeitbedarf vereinbart.

Mit Übergabe der Fotografien an den Auftraggeber haftet der Auftraggeber für Verlust, Zerstörung und Beschädigung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus aufzubewahren.

5.Gebühren und Kosten

Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird für jede weitere angefangene Stunde eine Gebühr von 200,- € pro angefangener Stunde berechnet.

Eine Anzahlung ist fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf folgendem Konto des Auftragnehmers an:

Steffi Mainik

IBAN: DE02472515500001503754

Bei nicht fristgerechtem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung sind die Auftragnehmer berechtigt, ihre vertraglich zugesicherten Leistungen zurückzuhalten.

Die Restvergütung ist fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer, jedoch nicht vor Herausgabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber.

Anfällige Reisen des Auftragnehmers erfolgen von und nach Bad Driburg. Eine Fahrt im Umkreis von 30 km um Bad Driburg ist kostenfrei, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Überschreitet die An- und Abreise die vorher vereinbarte Entfernung, werden für jeden weiteren Kilometer folgende Fahrtkosten verrechnet: 0,70 €. Bahn- oder Flugreisen sowie eventuell erforderliche Übernachtungen werden nach tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.

Sofern vereinbart, stellt der Arbeitgeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung. In der Regel sind zwei Übernachtungen erforderlich, um eine pünktliche Ankunft am Hochzeitsort zu gewährleisten.

Sonstige durch den Auftrag anfallende Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und vom Auftraggeber zu tragen. Während der Reportage werden dem Auftragnehmer entsprechende Erfrischungen und Verpflegung kostenlos zur Verfügung gestellt.

6.Änderungen, Erweiterungen und Stornierungen von Bestellungen

Wird eine Bestellung von einer der Parteien in Ausübung ihres gesetzlichen Widerrufsrechts storniert, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber Schadensersatz in der Höhe des in Ziffer 5 dieser Vereinbarung genannten Teils der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Kann der Auftragnehmer die Leistung aufgrund von Krankheit oder anderen von ihm zu vertretenden Umständen nicht erbringen, wird die Vorauszahlung an den Auftraggeber zurückerstattet.

Etwaige Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben unberührt.

7.Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht

Die Fotografien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.

Der Kunde erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien für private Zwecke (Abzüge für den privaten Gebrauch, eigene Social-Media-Profile, eigene private Websites etc.). Das Recht zur Vervielfältigung der Fotografien und zur Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt.

Jede Weitergabe zur Nutzung oder Veröffentlichung im nicht privaten Kontext bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Andere Dienstleister wie Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner etc. dürfen Fotos nur nach Zustimmung des Auftragnehmers verwenden.

Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung eingeräumt.

Der Auftragnehmer wählt die Fotos aus. Der Kunde ist nicht berechtigt, alle Fotos zu erhalten.

Die Fotografien dürfen nur in ihrer Originalfassung verwendet werden. Jede Bearbeitung oder Veränderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

Bestehende Metadateneinträge der Fotografien müssen erhalten bleiben.

Der Auftragnehmer darf alle Fotografien, die den Auftraggeber zeigen, nur zu Werbe- und Illustrationszwecken in Publikationen (z.B. Ausstellungen, Messen, eigene Website, Blog, Fachzeitschriften für Fotografie oder Hochzeiten etc.) verwenden.

Widerspricht der Auftraggeber einer Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer zu Werbezwecken ausdrücklich, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen in Anzeigen zu verwenden. Die Vergütungsansprüche erhöhen sich in diesem Fall um 20 %.

8.Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte an den auf den Fotos abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder Gegenständen bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer schad- und klaglos, falls Dritte wegen einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.

Für eine Verletzung von anderen als wesentlichen Vertragspflichten gegenüber dem Auftraggeber haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln beruhen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für indirekte Schäden wird kein Ersatz geleistet. Soweit der Auftragnehmer dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Krankheit, Flugannullierung, Unfall etc.). Der Auftragnehmer haftet auch nicht für unverschuldete Sachmängel (defekte technische Ausrüstung etc.) sowie für eine daraus resultierende Unmöglichkeit weiterer Aufnahmen.

Ist die Ausführung des Auftrages zum vorgesehenen Termin aus Gründen, die die Parteien nicht zu vertreten haben, tatsächlich oder rechtlich nicht möglich, werden die Parteien zunächst versuchen, einen Ersatztermin zu finden. Andere Buchungen des Auftragnehmers sind von beiden Seiten zu berücksichtigen. Die Abtretung ist insbesondere dann nicht ausgeschlossen, wenn dem Auftraggeber zumutbar ist, die Veranstaltung den veränderten Verhältnissen anzupassen, um sie in einem veränderten Rahmen durchführen zu können.

9.Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

Der Auftraggeber kann Zahlungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen den Auftragnehmer aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

10.Textform

Ergänzungen und Änderungen des Vertrages zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unabhängig davon haben individuelle Vereinbarungen Vorrang.

11.Anwendbares Recht

Anwendbares Recht ist deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch kein durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährter Schutz entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

12.Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.